Die Übernahme von Projekten als Bauträger beinhaltet die Übernahme der Bauherrnfunktion, wobei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung abgewickelt werden und übernimmt somit die volle Projektverantwortung. Dies kann in Form von Drittbindungen, Treuhandschaften oder direkter Bauherrnfunktion unter jeweiliger Übernahme der Gesamtverantwortung nach dem Konzentrationsprinzip erfolgen.

Grundstücksbeschaffung und Prüfung der Projektvoraussetzungen

Projektentwicklung und Entwicklung des Bau- und Nutzungskonzeptes

Finanzierungskonzeption

Baureifmachung

Zusammenstellung und Leitung des Teams der Planer und Bauschaffenden und Gesamtprojektleitung

Verwertung (Organisation der Vermietung oder des Verkaufs an Konsumenten, Investoren oder Betreiber