Die Übernahme von Projekten als Bauträger beinhaltet die Übernahme der Bauherrnfunktion, wobei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung abgewickelt werden und übernimmt somit die volle Projektverantwortung. Dies kann in Form von Drittbindungen, Treuhandschaften oder direkter Bauherrnfunktion unter jeweiliger Übernahme der Gesamtverantwortung nach dem Konzentrationsprinzip erfolgen.